Frauenrechtsgeschichte – gar nicht trocken
- SJaidhauser
- 25. Juli
- 2 Min. Lesezeit

Als ich in Linz Jus zu studieren begann, lernte ich Frau Professor Ursula Flossmann kennen, die in der Vorlesung „Frauenrechtsgeschichte“ amüsant, kompetent und ambitioniert darlegte, wie Rechtsgeschichte Frauen so darstellt, als ob sie an geschichtlichen Ereignissen und Prozessen völlig unbeteiligt gewesen wären. Oder sie kommen erst gar nicht vor.
Ursula Flossmann wirft einen frauenspezifischen Blick auf die Rechtsentwicklung und analysiert hierbei unter anderem die Unterordnung von Frauen durch das Recht.
Im Laufe der Vorlesung bekam ich den Eindruck, dass auf eine Emanzipationsbewegung der Frauen immer Repressalien von Seiten der Männer folgten.

So gab es im Mittelalter für eine Frau kaum Alternativen zum Eheleben, in dem sie weitgehend rechtlos war. Viel Einfluss hatte dabei die katholische Kirche, die den Gläubigen ein unterwürfiges Frauenbild vermittelte und die Minderwertigkeit des weiblichen Geschlechts betonte.
Es gab aber eine Emanzipationsbewegung gebildeter Frauen, die sich gegen dieses Frauenbild wandte. Beispielhaft zu nennen ist hier Christine de Pizan mit „Das Buch von der Stadt der Frauen“ aus dem Jahr 1405. Sie schreibt darin etwa: „Diejenigen, die Frauen aus Mißgunst verleumdet haben, sind Kleingeister, die zahlreichen ihnen an Klugheit und Vornehmheit überlegenen Frauen begegnet sind.“
Auf dieses Aufbegehren folgte die Gegenbewegung der Theologen: die Hexenverfolgungen. Wir wissen, was da passierte.
Im 18. Jahrhundert forderte die Aufklärung Gleichheit, Freiheit und Brüderlichkeit. Offenbar nur für Männer. Die Frauenrechtlerin Olympe de Gouges verfasste 1791 ihr Manifest über die Rechte der Frau und Bürgerin, ein Protest gegen die Männerprivilegien in Verfassungsrang: „Ihr habt alle alten Vorurteile zerstört, aber lasst das älteste und allgemeinste bestehen! Art. I: Die Frau wird frei geboren und bleibt dem Mann an Rechten gleich […].“
Der politische Frauenfrühling fand bald ein Ende: Frauenvereine wurden verboten und das neue französische Gesetzbuch berücksichtigte in keiner Weise die Forderungen der Frauen: Frauen waren ohne Zustimmung ihres Ehemannes kaum geschäftsfähig, denn der Mann war der Chef der Familie.

Das Frauenwahlrecht in Österreich wurde am 12. November 1918 eingeführt, gleichzeitig mit der Gründung der Republik. Aber noch bis 1975 brauchten Ehefrauen die Zustimmung ihres Mannes, um arbeiten zu dürfen oder ihren Wohnsitz zu wechseln.
Seitdem ist viel passiert, aber wir dürfen uns nicht einlullen lassen: die Gegenbewegung wird kommen.
Quelle: Ursula Flossmann, Karin Neuwirth: Frauenrechtsgeschichte und historische Geschlechterordnungen. Trauner Verlag 2017.
